RS Vwgh 2021/11/19 Ra 2021/09/0233

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2021
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §38
EFZG §3 Abs3
EpidemieG 1950 §32
EpidemieG 1950 §7
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwRallg

Rechtssatz

Die Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang eine anspruchsbegründende Absonderung vorliegt, stellt eine für die Berechnung von Vergütungen notwendige Vorfrage dar. Zu dieser Frage liegen rechtskräftige Bescheide vor, die auch über die Zeiträume, in welchen der Arbeitnehmer der Gesellschaft abgesondert war, absprechen; diese Absonderungsbescheide binden (ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit) das VwG (vgl. VwGH 22.9.2021, Ra 2021/09/0189).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090233.L01

Im RIS seit

20.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten