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Polizeirecht - ProstGNorm
VStG §19Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1221/77 E 20. Februar 1978 RS 2Stammrechtssatz
Hat sich eine Person mehrmals strafbar gemacht, so können es general- und spezialpräventive Rücksichten erlauben, in der jeweils letzten Aburteilung die bereits rechtskräftig verhängten Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X07Im RIS seit
20.06.1978Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025