Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3Beachte
Rechtssatz
Ein begründeter Berufungsantrag liegt vor, wenn der Rechtsmittelwerber schriftlich erklärt, gegen einen Bescheid "Einspruch" zu erheben und eine - wenn auch nicht stichhaltige - Begründung beifügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000428.X00Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025