RS Vwgh 2021/11/4 Ra 2021/13/0100

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Veröffentlicht am 04.11.2021
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299
BAO §93 Abs3 lita

Rechtssatz

Bei einer Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig ansieht; damit ist die Sache dieses Verfahrens bestimmt (vgl. VwGH 28.10.2014, 2012/13/0116, mwN). (hier: Da der erste Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO nach den unstrittigen Feststellungen des BFG begründungslos ergangen war, stand dessen Aufhebung einem weiteren Verfahren nach § 299 BAO nicht entgegen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130100.L02

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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