Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AÜG §3 Abs3Beachte
Rechtssatz
Die Tatbestandsvoraussetzung "bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung" in § 22 Abs. 2 erster Satz LSD-BG 2016 ist zur Gewährleistung zwingender im Allgemeininteresse liegender (nicht zuletzt unionsrechtlicher) Ziele und deren Effektivität schon dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitskraft an irgendeiner Stelle der Überlassungskette "grenzüberschreitend" überlassen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110182.L07Im RIS seit
06.12.2021Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021