RS Vwgh 2021/11/11 Ra 2020/11/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2021
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3 Abs3
LSD-BG 2016 §22 Abs2
LSD-BG 2016 §6 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/11/0183
Ra 2020/11/0184

Rechtssatz

Die Tatbestandsvoraussetzung "bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung" in § 22 Abs. 2 erster Satz LSD-BG 2016 ist zur Gewährleistung zwingender im Allgemeininteresse liegender (nicht zuletzt unionsrechtlicher) Ziele und deren Effektivität schon dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitskraft an irgendeiner Stelle der Überlassungskette "grenzüberschreitend" überlassen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110182.L07

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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