RS Lvwg 2021/10/8 LVwG-AV-905/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

08.10.2021

Norm

GewO 1994 §26
GewO 1994 §111

Rechtssatz

Kriterien wie Arbeitslosigkeit, das Wohl der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind im Nachsichtsverfahren (§ 26 GewO) nicht relevant.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Ausschluss; Nachsicht; Prognoseentscheidung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.905.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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