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AbgabenverfahrenNorm
BAO §303 Abs2Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist bei der amtswegigen Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht an die einmonatige Frist des § 303 Abs 2 BAO gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001848.X02Im RIS seit
30.11.2021Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021