RS Vwgh 2021/10/19 Ra 2021/22/0018

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Veröffentlicht am 19.10.2021
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E02100000
E3L E05100000
E3L E19100000
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs3
EURallg
NAG 2005 §51 Abs1 Z2
NAG 2005 §51 Abs1 Z3
NAG 2005 §52 Abs1 Z1
NAG 2005 §54 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z3 litb
VwGG §42 Abs2 Z3 litc
VwGVG 2014 §17
32004L0038 Unionsbürger-RL Art7 Abs1 litb
32004L0038 Unionsbürger-RL Art7 Abs1 litc

Rechtssatz

Im Verfahren betreffend Aufenthaltskarte gemäß § 54 Abs. 1 NAG 2005 hat das VwG zu prüfen, ob der Fremde Angehöriger eines unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgers ist. Das setzt für den Fall, dass der eingetragene Partner des Fremden im Bundesgebiet nicht erwerbstätig ist, voraus, dass dieser für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel im Sinn von § 51 Abs. 1 Z 2 (und Z 3) NAG 2005 verfügt. Das Gericht beschränkte sich auf datenbankmäßige Abfragen (u.a. Versicherungsdatenauszug), die schon per se nicht geeignet sind, eine umfassende und abschließende Beurteilung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Fremden und dessen eingetragenen Partners zu erlauben (zum Erfordernis der Überprüfung der konkreten wirtschaftlichen Situation der Betroffenen im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 lit. b und c der Richtlinie 2004/38/EG vgl. VwGH 30.8.2018, Ra 2018/21/0047; 15.3.2018, Ra 2017/21/0222). Abgesehen davon verletzte das VwG, indem es seine Erwägungen im Zusammenhang mit den für den eingetragenen Partner des Fremden und den Fremden verfügbaren Existenzmitteln auf Ermittlungsergebnisse stützte, zu denen es dem Fremden kein Parteiengehör eingeräumt hatte, tragende Grundsätze des Verfahrensrechts (vgl. VwGH 25.9.2019, Ra 2019/19/0380).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220018.L01

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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