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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §6 Abs2Beachte
Rechtssatz
§ 6 Abs. 2 letzter Unterabsatz UStG 1994 beschränkt die Möglichkeit des Vermieters oder Verpächters, zur Steuerpflicht zu optieren - und damit den Vorsteuerabzug geltend zu machen -, auf jene Fälle, in denen der Mieter oder Pächter zum (nahezu) vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130084.L01Im RIS seit
13.05.2022Zuletzt aktualisiert am
13.05.2022