RS Vwgh 2021/10/20 Ra 2019/13/0084

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Veröffentlicht am 20.10.2021
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §6 Abs2

Beachte


Besprechung in:
SWK 34/2021, S 1435-1440;

Rechtssatz

§ 6 Abs. 2 letzter Unterabsatz UStG 1994 beschränkt die Möglichkeit des Vermieters oder Verpächters, zur Steuerpflicht zu optieren - und damit den Vorsteuerabzug geltend zu machen -, auf jene Fälle, in denen der Mieter oder Pächter zum (nahezu) vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130084.L01

Im RIS seit

13.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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