RS Lvwg 2021/9/30 LVwG-AV-674/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

30.09.2021

Norm

KFG 1967 §57a

Rechtssatz

Im Anwendungsbereich des § 57a Abs. 2 KFG ist zur Wiedererlangung des notwendigen Vertrauens ein Verhalten essentiell, das den Schluss zulässt, die Kraftfahrbehörde könne sich wieder darauf verlassen, dass der (Wieder-) Antragsteller als nach § 57a Abs 2 KFG beliehenes Unternehmen künftig die übertragenen hoheitlichen Aufgaben gewissenhaft erfüllen wird.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Ermächtigung; Erteilung; Verlässlichkeit; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.674.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten