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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs5Rechtssatz
Verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Entscheidung eines VwG, die den Kernbereich der Versammlungs- oder Vereinsfreiheit zum Inhalt hat, sind gemäß Art. 133 Abs. 5 B-VG von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen, auch wenn diese Fragen im Wege einer Amtsrevision an den VwGH herangetragen wurden.Verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Entscheidung eines VwG, die den Kernbereich der Versammlungs- oder Vereinsfreiheit zum Inhalt hat, sind gemäß Artikel 133, Absatz 5, B-VG von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen, auch wenn diese Fragen im Wege einer Amtsrevision an den VwGH herangetragen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L21Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021