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20/09 Internationales PrivatrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4Stammrechtssatz
Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
25.11.2021