RS Vwgh 2021/10/22 Ra 2021/01/0327

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Veröffentlicht am 22.10.2021
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Index

20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 4

Stammrechtssatz

Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts. Es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach Paragraph 11, StbG 1985 zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L01

Im RIS seit

25.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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