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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/01/0406 E 14. Dezember 2018 RS 9Stammrechtssatz
Für die Beurteilung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.Für die Beurteilung nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 ist es unerheblich, ob die vom Verleihungswerber (hier: in Ägypten) eingegangene mehrfache Ehe (Bigamie) in Österreich von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010327.L02Im RIS seit
25.11.2021Zuletzt aktualisiert am
25.11.2021