RS Vwgh 2021/9/30 Ra 2021/02/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art133 Abs4
VStG §19
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/03/0014 E 13. Februar 1991 RS 6

Stammrechtssatz

Ist die Strafe im Hinblick auf die Schwere der Übertretung

angemessen und sprechen Gründe der Spezialprävention gegen eine

Herabsetzung, so kann eine falsche oder fehlende Feststellung

über die Unbescholtenheit nicht mit Erfolg ins Treffen geführt

werden (Hinweis E 15.11.1989, 89/03/0278).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020195.L01

Im RIS seit

15.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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