TE Bvwg Erkenntnis 2021/8/2 W205 2167314-2

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Veröffentlicht am 02.08.2021
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Entscheidungsdatum

02.08.2021

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs4
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W205 2167314-2/11E

W205 2167311-2/11E

W205 2167307-2/11E

W205 2167309-2/11E
W205 2167313-2/11E
W205 2216308-1/11E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 15.07.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Karin SCHNIZER-BLASCHKA als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1.) XXXX , geboren am XXXX , 2.) XXXX , geboren am XXXX , 3.) XXXX , geboren am XXXX , 4.) XXXX , geboren am XXXX , 5.) XXXX , geboren am XXXX und 6.) XXXX , geboren am XXXX , alle StA. Afghanistan, vertreten durch RA Dr. Helmut BLUM, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.02.2019, zu Zl. 1092370403-151634455, Zl. 1092370501-151634477, Zl. 1092370610-151634493, Zl. 1092370708-151634507, Zl. 1140603404-170068788 und Zl. 1216339302-190011446 nach Durchführung einer Verhandlung am 15.07.2021 zu Recht:

A)       

I. Den Beschwerden gegen Spruchpunkt I wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG sowie XXXX gemäß § 34 Abs. 2 u. 4 AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

III. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkte II. bis VI. der angefochtenen Bescheide gemäß § 28 Abs. 1 u. 2 VwGVG ersatzlos behoben.

B)       Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.07.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und zudem die Beschwerdeführer auf eine Beschwerde beim VfGH bzw auf eine Revision an den VwGH verzichtet haben.

Schlagworte

Asylgewährung Familienverfahren gekürzte Ausfertigung Revisionsverzicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W205.2167314.2.00

Im RIS seit

12.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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