TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/28 W218 2193005-1

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Veröffentlicht am 28.09.2021
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Entscheidungsdatum

28.09.2021

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W218 2193014-1/26E

W218 2193012-1/24E

W218 2192853-1/31E

W218 2193005-1/23E

W218 2193007-1/24E

W218 2192932-1/21E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 13.09.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. TAURER über die Beschwerde von 1.) XXXX (BF1), 2.) XXXX (BF2), 3.) XXXX (BF3), 4.) XXXX (BF4), 5.) XXXX (BF5) und 6.) XXXX alle StA. Afghanistan, BF5 und BF6 gesetzlich vertreten durch BF2 und BF1, BF2, BF3, BF4, BF5 und BF6 durch Rechtsanwältin Mag. Nadja LINDENTHAL gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 20.03.2018, Zl. 1.) 15-1096772506/151867315, 2.) 15-1096772702/151867323, 3.) 15-1096772800/151867382, 4.) 15-1096772909/151867404 und 5.) 15-1096773100/151867447 sowie gegen den Bescheid vom 12.03.2018 Zl. 15-1096772604/151867358 (BF3) jeweils wegen §§ 3, 8, 10, 57, 55 AsylG und §§ 46, 52, 55 FPG nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.09.2021, zu Recht:

A)

Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX (BF3) gemäß
§ 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 und gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 iVm § 34 AsylG 2005 im Familienverfahren XXXX (BF1), XXXX (BF2), XXXX (BF4), XXXX (BF5) und XXXX der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Es kommt ihnen hiermit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zu.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung Familienverfahren gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W218.2193005.1.00

Im RIS seit

12.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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