RS Pvak 2021/6/21 A18-PVAB/21

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Veröffentlicht am 21.06.2021
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung Bedienstete; Grundsätze der Interessenvertretung

Rechtssatz

Die Antragstellerin ist Lehrkraft an der Schule, für die der DA eingerichtet wurde, und fühlt sich durch die Weigerung des DA-Vorsitzenden, sie über die sie betreffenden Teile der LFV für Juni 2021 und der pLFV 2021/22 für das nächste Schuljahr zu informieren, in ihren durch das PVG gewährleisteten Rechten auf entsprechende Vertretung ihrer Interessen durch den DA verletzt. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A18.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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