RS Pvak 2021/9/7 B9-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2021
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Norm

B-VG Art19 Abs1
B-VG Art67 Abs1

Schlagworte

Oberste Organe der Vollziehung; Weisungsfreiheit; ohne verfassungsgesetzliche Ermächtigung keine Kontrolle durch andere Verwaltungsbehörde

Rechtssatz

Ohne verfassungsgesetzliche Ermächtigung darf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Handelns eines obersten Organs nicht einer anderen Verwaltungsbehörde übertragen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B9.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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