RS Vwgh 2021/9/23 Ra 2021/16/0011

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Veröffentlicht am 23.09.2021
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19
GebAG 1975 §4 Abs1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §26 Abs1
VwGVG 2014 §26 Abs5

Rechtssatz

§ 26 Abs. 1 und 5 VwGVG 2014 stellt ebenso wie § 4 Abs. 1 GebAG 1975 für den Gebührenanspruch für den Fall des Unterbleibens der Vernehmung auf eine Ladung ab, ohne jedoch diesen Begriff näher zu definieren.Paragraph 26, Absatz eins und 5 VwGVG 2014 stellt ebenso wie Paragraph 4, Absatz eins, GebAG 1975 für den Gebührenanspruch für den Fall des Unterbleibens der Vernehmung auf eine Ladung ab, ohne jedoch diesen Begriff näher zu definieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160011.L01

Im RIS seit

09.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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