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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
AVG §19Rechtssatz
§ 26 Abs. 1 und 5 VwGVG 2014 stellt ebenso wie § 4 Abs. 1 GebAG 1975 für den Gebührenanspruch für den Fall des Unterbleibens der Vernehmung auf eine Ladung ab, ohne jedoch diesen Begriff näher zu definieren.Paragraph 26, Absatz eins und 5 VwGVG 2014 stellt ebenso wie Paragraph 4, Absatz eins, GebAG 1975 für den Gebührenanspruch für den Fall des Unterbleibens der Vernehmung auf eine Ladung ab, ohne jedoch diesen Begriff näher zu definieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160011.L01Im RIS seit
09.11.2021Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021