RS Vwgh 2021/9/23 Ra 2019/16/0152

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Veröffentlicht am 23.09.2021
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §82 Abs8

Rechtssatz

Eine Widerlegung der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 kommt gleichermaßen und unabhängig davon in Betracht, ob das Fahrzeug überwiegend betrieblich oder privat verwendet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160152.L03

Im RIS seit

09.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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