RS Vwgh 2021/9/13 Ra 2021/13/0074

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Veröffentlicht am 13.09.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1
VwGG §61

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/15/0147 B 5. März 2020 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs betreffend die Abweisung einer beantragten Verfahrenshilfe sieht das Gesetz kein Rechtsmittel vor (vgl. etwa mit näherer Begründung VwGH 21.1.2019, Ro 2019/03/0001). Der Antrag des Verfahrenshilfewerbers, die durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgte Ablehnung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe aufzuheben, war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130074.L04

Im RIS seit

05.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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