RS Vwgh 2021/9/24 Ro 2019/08/0018

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Veröffentlicht am 24.09.2021
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §9

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/08/0001 B 27. April 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beantwortung der Frage, welcher Fachbereich einem Mischbetrieb im Sinn des § 9 ArbVG das wirtschaftliche Gepräge gibt, kommt es nicht nur auf einzelne Aspekte wie etwa Umsatz, Gewinn, Betriebsmitteleinsatz, Ertragskomponenten, Zahl der Arbeitnehmer oder Zusammensetzung des Kundenkreises an, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, in die auch die wirtschaftliche Funktion des einen Fachbereichs für den anderen Fachbereich einzubeziehen ist (vgl. Urteil OGH 30.10.2018, 9 ObA 16/18w).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019080018.J01

Im RIS seit

05.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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