Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §15 Abs5Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/05/0100 E 24. April 2018 RS 3Stammrechtssatz
Die Abfallbehörde hat bei einem Behandlungsauftrag nach § 73 Abs. 1 AWG 2002 die Möglichkeit der Wahl zwischen mehreren Verpflichteten, ihr kommt daher insoweit ein Ermessensspielraum zu (Hinweis VwGH 26.3.2015, Ra 2014/07/0067).Die Abfallbehörde hat bei einem Behandlungsauftrag nach Paragraph 73, Absatz eins, AWG 2002 die Möglichkeit der Wahl zwischen mehreren Verpflichteten, ihr kommt daher insoweit ein Ermessensspielraum zu (Hinweis VwGH 26.3.2015, Ra 2014/07/0067).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050128.L04Im RIS seit
05.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021