RS Vwgh 2021/10/7 Ra 2020/05/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2021
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/07/0118 E 21. November 2012 VwSlg 18524 A/2012 RS 3

Stammrechtssatz

§ 73 AWG 2002 spricht vom "Verpflichteten". An ihn ist der Behandlungsauftrag zu erteilen. Für ihn besteht aber auch bereits vorher die Pflicht, den gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen. Es liegt daher auch schon vor der Erlassung des Behandlungsauftrags eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050128.L02

Im RIS seit

05.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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