RS Vwgh 1986/5/13 84/14/0077

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §28
BAO §32

Rechtssatz

Ob nun die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach demobjektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Dabei ist in Rechnung zu stellen, daß Grundstücke bei den bestehenden Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt und unter Bedachtnahme auf ihren meist verhältnismäßig hohen Preis nur in beschränktem Maße umsetzbar sind und daher schon nach der Natur der Sache nur unregelmäßig und in einer verhältnismäßig geringen Zahl von Fällen erworben und abgesetzt werden können. Daraus folgt zugleich die Notwendigkeit einer über den Veranlagungszeitraum hinausgehenden mehrjährigen Betrachtung (Hinweis E 17.9.1974, 359/74, E 7.11.1978, 727/76, VwSlg 5313 F/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140077.X04

Im RIS seit

04.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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