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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme)Stammrechtssatz
Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 45 VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150013.J03Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021