RS Vwgh 2021/9/22 Ro 2019/15/0013

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Veröffentlicht am 22.09.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme)

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 45 VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150013.J03

Im RIS seit

04.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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