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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/05/0013 B 12. Februar 2019 RS 3 (hier: Einwendungen gegen ein Bauvorhaben)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung nach § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 - Grundsätzlich hat der Bauwerber allein das mit der allfälligen sofortigen Ausübung einer ihm erteilten und noch vor einem der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bekämpften diesbezüglichen Baubewilligung verbundene Risiko verlorener Aufwendungen und sonstiger Nachteile für den Fall des Obsiegens des Rechtsmittelwerbers zu tragen (vgl. aus der Judikatur der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts etwa den in der vorliegenden Revisionsangelegenheit gefassten Beschluss VfGH 14.2.2018, E 144/2018-4, und etwa VwGH 6.8.2018, Ra 2018/05/0199, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060131.L01Im RIS seit
03.11.2021Zuletzt aktualisiert am
03.11.2021