RS Vwgh 2021/10/4 Ra 2021/03/0051

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Veröffentlicht am 04.10.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0071 B 26. Februar 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Soweit sich die mitbeteiligte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung der Revision "und deren Anträgen" anschließt, war dies der Sache nach als verspätete Revision zu werten; die darin gestellten Anträge waren daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/03/0032, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030051.L04

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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