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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §360 Abs5Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt (vgl. VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des Paragraph 360, Absatz 5, GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt vergleiche VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020040130.L01Im RIS seit
03.11.2021Zuletzt aktualisiert am
03.11.2021