RS Vwgh 2021/10/4 Ra 2020/04/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2021
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360 Abs5

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt (vgl. VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des Paragraph 360, Absatz 5, GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt vergleiche VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020040130.L01

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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