RS Pvak 2021/6/18 A16-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.06.2021
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Norm

PVG §22 Abs1
PVG §22 Abs3
PVG §22 Abs4

Schlagworte

Abwesenheit des DA; Abwesenheit des DA-Vorsitzenden; Verhinderung an der Ausübung seiner Funktion; Vertretung; Weiterführung der Geschäfte des DA

Rechtssatz

Unbestritten steht jedenfalls fest, dass vom DA-Vorsitzenden für die Dauer seiner urlaubsbedingten Abwesenheit weder Sorge für seine entsprechende Vertretung im DA getragen noch eine Vertretung für den Funktionspostkasten des DA eingerichtet wurde und dass während der Abwesenheit des DA-Vorsitzenden die dem Funktionspostkasten zugeleiteten E-Mails nicht behandelt wurden, sondern deren Bearbeitung erst nach dessen Rückkehr vom Urlaub von diesem in Angriff genommen wurde. Daraus folgt ohne jeden Zweifel, dass die Aufgaben des DA während des Urlaubs seines Vorsitzenden nicht entsprechend wahrgenommen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A16.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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