RS Pvak 2021/6/18 A16-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.2021
beobachten
merken

Norm

PVG §22 Abs1
PVG §22 Abs3
PVG §22 Abs4

Schlagworte

Abwesenheit des DA; Abwesenheit des DA-Vorsitzenden; Verhinderung an der Ausübung seiner Funktion; Vertretung; Weiterführung der Geschäfte des DA

Rechtssatz

Ist ein DA-Vorsitzender an der Ausübung seiner Funktion verhindert, sind seine Aufgaben von der gewählten Stellvertretung wahrzunehmen. Im vorliegenden Fall war der einzige gewählte Stellvertreter des DA-Vorsitzenden jedoch seit 8. Februar 2021 krankheitsbedingt an der Ausübung seines Mandates verhindert und auch bei der letzten DA-Sitzung am 15. April 2021 vor Urlaubsantritt des DA-Vorsitzenden am 17. April 2021 nicht anwesend. Eine Regelung der Vertretung des DA-Vorsitzenden während der Zeit seines Urlaubs wurde vom DA in dieser Sitzung unter dem Vorsitz des DA-Vorsitzenden nicht beschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A16.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten