RS Pvak 2021/7/15 B3-PVAB/21

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Veröffentlicht am 15.07.2021
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Norm

PVG §10 Abs4

Schlagworte

Beratung mit DL; Umsetzung des Beratungsverlangens; Frist für die Umsetzung; Niederschrift

Rechtssatz

Nach § 10 Abs. 4 PVG hat sich die/der DL auf Verlangen des DA mit diesem über dessen Anträge, Anregungen und Vorschläge binnen 14 Tagen zu beraten, wobei das Beratungsergebnis von der/dem DL in Form einer Niederschrift festzuhalten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B3.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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