RS Lvwg 2021/9/29 VGW-031/077/11284/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.09.2021

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litn

Rechtssatz

Das Parken eines Pkw auf einem Parkplatz, zu dem die Zufahrt nur zum Zweck des Ablegens eines Coronatests gestattet ist, um einen Spaziergang zu machen erfüllt auch dann den Tatbestand des § 24 Abs. 1 lit. n StVO, wenn die Zufahrt ursprünglich erfolgte um einen Coronatest abzulegen, der Test jedoch mangels vorheriger Anmeldung nicht durchgeführt werden konnte.

Schlagworte

Halte- und Parkverbote; Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots erreicht werden können; Corona-Teststraße

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.031.077.11284.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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