RS Vwgh 2021/9/22 Ro 2020/09/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2021
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §39 Abs2 Z6

Rechtssatz

Von der Durchführung der beantragten Verhandlung vor dem VwGH konnte gemäß § 39 Abs. 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, zumal die Revisionswerberin ihren vor dem VwG gestellten Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen hat (vgl. VwGH 10.9.2020, Ro 2020/17/0011; VwGH 23.4.2014, 2013/07/0276, VwSlg. 18830 A).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020090016.J04

Im RIS seit

18.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten