Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1Beachte
Rechtssatz
Leistungsempfänger bei vertraglich geschuldeten Leistungen ist grundsätzlich derjenige, der sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat, wer also aus dem zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist (vgl. VwGH 18.12.2017, Ro 2017/15/0012, mwN). Dass diese Leistungen Dritten zu Gute kamen, ändert nichts daran, dass der Versprechensempfänger als Leistungsempfänger zu beurteilen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150011.J07Im RIS seit
14.10.2021Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021