Index
Baurecht - StmkNorm
AVG §66 Abs1Rechtssatz
Ein Recht der Partei auf Verweisung der Sache an die erste Instanz zur neuerlichen Durchführung des Ermittlungsverfahrens und Entscheidung wird durch § 66 Abs 1 AVG nicht eingeräumt.Ein Recht der Partei auf Verweisung der Sache an die erste Instanz zur neuerlichen Durchführung des Ermittlungsverfahrens und Entscheidung wird durch Paragraph 66, Absatz eins, AVG nicht eingeräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964000740.X05Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025