RS Vwgh 1966/6/20 0740/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1966
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Index

Baurecht - Stmk
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs1

Rechtssatz

Ein Recht der Partei auf Verweisung der Sache an die erste Instanz zur neuerlichen Durchführung des Ermittlungsverfahrens und Entscheidung wird durch § 66 Abs 1 AVG nicht eingeräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964000740.X05

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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