RS Vwgh 1973/9/13 0018/73

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Veröffentlicht am 13.09.1973
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §143
BAO §244
BewG 1955 §80 Abs1

Rechtssatz

Eine abgabenbehördliche Aufforderung zur Erteilung von Auskünften - sei es zur Vorbereitung der allfälligen Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren, sei es zur Prüfung der Frage nach der Zulässigkeit von Fortschreibungen - kann gemäß § 244 BAO nicht abgesondert mit Berufung angefochten werden. Eine dennoch eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000018.X01

Im RIS seit

01.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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