RS Vwgh 2021/5/12 Ra 2019/13/0101

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Veröffentlicht am 12.05.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lite

Rechtssatz

Die Höhe der Aufwendungen für Familienheimfahrten hängt weniger von der zu überwindenden räumlichen Distanz ab, sondern vom verwendeten Verkehrsmittel und davon, ob der Familienwohnsitz und/oder der Berufswohnsitz in infrastrukturell gut erschlossenen Gebieten, etwa in der Nähe eines Flughafens, liegen. Es ist davon auszugehen, dass bei großen räumlichen Distanzen für wöchentliche Familienheimfahrten auf Verkehrsmittel wie das Flugzeug oder allenfalls Bahn/Bus zurückgegriffen werden wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130101.L11

Im RIS seit

28.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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