RS Lvwg 2020/3/10 LVwG 41.25-301/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.03.2020

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13
GewO 1994 §26
GewO 1994 §340

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes nach § 340 GewO 1994 ist bei Vorliegen eines Gewerbeausschlussgrundes iSd § 13 GewO 1994 nicht von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 GewO 1994 vorliegen.

Schlagworte

Gewerbeanmeldung, Nachsicht, Ausschlussgrund, amtswegige Prüfung, Voraussetzungen, antragsbedürftig, Nachsichtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.41.25.301.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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