RS Lvwg 2020/9/18 LVwG 30.25-1646/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.09.2020

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §114

Rechtssatz

Eine unzulässige Tatprovokation im Rahmen eines Testkaufes durch einen – allenfalls auch selbstbewusst auftretenden - Jugendlichen liegt dann nicht vor, wenn das Verhalten des jugendlichen Testkäufers nicht über das Verhalten eines „normalen Kunden“ hinausgeht.

Schlagworte

unzulässige Tatprovokation, Testkauf, Jugendlicher, Verhalten, normales Kundenverhalten, Jugendschutzkontrolle, selbstbewusstes Auftreten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.30.25.1646.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten