Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
18.09.2020Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §114Rechtssatz
Eine unzulässige Tatprovokation im Rahmen eines Testkaufes durch einen – allenfalls auch selbstbewusst auftretenden - Jugendlichen liegt dann nicht vor, wenn das Verhalten des jugendlichen Testkäufers nicht über das Verhalten eines „normalen Kunden“ hinausgeht.
Schlagworte
unzulässige Tatprovokation, Testkauf, Jugendlicher, Verhalten, normales Kundenverhalten, Jugendschutzkontrolle, selbstbewusstes AuftretenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.30.25.1646.2020Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021