RS Lvwg 2021/2/4 LVwG 41.25-3169/2020

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Veröffentlicht am 04.02.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.02.2021

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87 Abs1 Z1
GewO 1994 §13
GewO 1994 §91 Abs2

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines rechtskonformen Entfernungsauftrages iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 ist es neben dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes (§ 13 GewO 1994) bezogen auf jene Person, welcher ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zukommt auch erforderlich, dass hinsichtlich dieser Person eine negative Prognose iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 vorliegt. Diese Prognoseentscheidung ist vor Erlassung eines (etwaigen) Entfernungsauftrages zu treffen.

Schlagworte

Entfernungsauftrag, Person mit maßgeblichem Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte, Prüfung durch die Behörde, strafbare Handlung, Persönlichkeit des Verurteilten, Prognose

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.41.25.3169.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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