RS Lvwg 2021/2/10 LVwG 43.15-2645/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.02.2021

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GenehmigungsfreistellungsV 02te 2015 §1 Abs1

Rechtssatz

Die Gefährdungsprognose gemäß § 74 Abs 2 GewO 1994 wurde hinsichtlich der der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung 2015 unterliegenden Anlagen schon vorab vom verordnungserlassenden Bundesminister durchgeführt und wurden nur jene Anlagen genehmigungsfrei gestellt, bei denen aufgrund der Art der dort ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten, der geringen Größe und der in der Verordnung jeweils beschriebenen technischen Ausstattung – nach Einschätzung des Verordnungsgebers – nachteilige Auswirkungen iSd § 74 Abs 2 1994 GewO auszuschließen sind.

Schlagworte

Genehmigungsfreistellungsverordnung, Gefährdungsprognose, Verordnungsgeber, Anwendungsbereich, Betriebsanlagen, nachteilige Auswirkungen, Ausstattung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.43.15.2645.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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