RS Lvwg 2021/3/16 LVwG 43.19-2411/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

16.03.2021

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360

Rechtssatz

Entspricht eine Verfahrensanordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1994 nicht den gesetzlichen Voraussetzungen und erlässt die Behörde darauf aufbauend wegen Nichtherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes bescheidmäßig konkrete Maßnahmen, sind diese Bescheide aufgrund der untrennbaren Verbindung mit der mangelhaften Verfahrensanordnung rechtswidrig.

Schlagworte

Verfahrensanordnung, Umschreibung, Änderung einer Betriebsanlage, Abweichungen vom Genehmigungsbescheid, Erwägungen der Behörde, untrennbare Verbindung zur bescheidmäßigen Anordnung, Mängel in der Verfahrensanordnung, Rechtswidrigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.43.19.2411.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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