Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
16.03.2021Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §360Rechtssatz
Entspricht eine Verfahrensanordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1994 nicht den gesetzlichen Voraussetzungen und erlässt die Behörde darauf aufbauend wegen Nichtherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes bescheidmäßig konkrete Maßnahmen, sind diese Bescheide aufgrund der untrennbaren Verbindung mit der mangelhaften Verfahrensanordnung rechtswidrig.
Schlagworte
Verfahrensanordnung, Umschreibung, Änderung einer Betriebsanlage, Abweichungen vom Genehmigungsbescheid, Erwägungen der Behörde, untrennbare Verbindung zur bescheidmäßigen Anordnung, Mängel in der Verfahrensanordnung, RechtswidrigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.43.19.2411.2020Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021