RS Vwgh 2019/12/17 Ra 2018/04/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2019
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §70 Abs2

Rechtssatz

Zwar konnten Bewerber oder Bieter bereits nach § 70 Abs. 2 BVergG 2006 ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer Erklärung belegen, dass sie die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können (Eigenerklärung). Die Abgabe dieser Erklärung setzt allerdings die Kenntnis des Bewerbers über den Umfang der verlangten Anforderungen voraus, weil nur so eine Erklärung über deren Erfüllung abgegeben werden kann. Gleiches gilt für den Fall, in dem die erforderliche Eignung durch Heranziehen der Kapazitäten eines Subunternehmers dargetan wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040199.L04

Im RIS seit

27.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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