RS Vwgh 2021/6/30 Ra 2020/15/0027

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Veröffentlicht am 30.06.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §97 Abs1 lita

Rechtssatz

Der Umstand, dass das BFG die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Beschlusses unstrittig aufrechte Zustellvollmacht des Revisionswerbervertreters missachtet hat, begründet mit Rücksicht auf die aktenkundige Zustellung an das Finanzamt als Partei des Beschwerdeverfahrens keine Zweifel daran, dass die Erledigung als Beschluss wirksam geworden ist (vgl. VwGH 17.10.2018, Ra 2015/13/0058; 1.6.2016, 2012/13/0043, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150027.L01

Im RIS seit

17.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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