RS Lvwg 2021/7/6 LVwG-AV-503/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

06.07.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs2 KFG macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufes des Begriffes „vertrauenswürdig“ bedient, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.503.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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