RS Lvwg 2021/7/13 LVwG-S-483/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

13.07.2021

Norm

KFG 1967 §4 Abs2a
KFG 1967 §7 Abs1
KFG 1967 §14 Abs4
KFG 1967 §45
KFG 1967 §102 Abs1
KFG 1967 §134
VStG 1991 §44a

Rechtssatz

Eine Probefahrt gem § 45 KFG mit einem vorschriftswidrig zusammengesetzten (zu langen) Kraftwagenzug kann auch die mit einer Probefahrt angestrebten Zwecke der Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit nicht ordnungsgemäß erfüllen, da beispielsweise die Funktion der Bremsanlagen und das ordnungsgemäße Reagieren des Zugfahrzeuges nicht entsprechend geprüft werden können.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Probefahrt; Verfahrensrecht; Konkretisierung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.483.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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