Index
DienstrechtNorm
GÜG §16Beachte
Rechtssatz
§ 6 Z 3 OFG gibt einem Beamten, der bereits einen Dienstposten eines Dienstzweiges innehat, keinen Anspruch auf Ernennung auf einen höheren Dienstposten.Paragraph 6, Ziffer 3, OFG gibt einem Beamten, der bereits einen Dienstposten eines Dienstzweiges innehat, keinen Anspruch auf Ernennung auf einen höheren Dienstposten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952000624.X01Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025