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AbgabenverfahrenNorm
BAO §254 implizitBeachte
Rechtssatz
Einer Beschwerde an den VwGH gegen den Bescheid über einer Angabe, auf die das Abgabenrechtsmittelgesetz Anwendung findet, kann aufschiebende Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG zuerkannt werden.Einer Beschwerde an den VwGH gegen den Bescheid über einer Angabe, auf die das Abgabenrechtsmittelgesetz Anwendung findet, kann aufschiebende Wirkung nach Paragraph 30, Absatz 2, VwGG zuerkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001273.X01Im RIS seit
10.09.2021Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021