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GewerberechtNorm
VStG §39 Abs3Rechtssatz
Im Falle der Anordnung des Erlages eines Geldbetrages an Stelle der Beschlagnahme wird in die Verfügungsgewalt derjenigen Personen, welche hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände nach Privatrecht verfügungsberechtigt sind, nicht eingegriffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X05Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025