RS Vwgh 1955/1/25 0010/52

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Veröffentlicht am 25.01.1955
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Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs3

Rechtssatz

Im Falle der Anordnung des Erlages eines Geldbetrages an Stelle der Beschlagnahme wird in die Verfügungsgewalt derjenigen Personen, welche hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände nach Privatrecht verfügungsberechtigt sind, nicht eingegriffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X05

Im RIS seit

21.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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